Anbohren der Hauptwasserleitung im Altbau – kein hinreichender Kündigungsgrund
Kategorie: Recht | 2. Februar 2018
Das Anbohren der Wasserleitung durch einen helfenden Freund und der dadurch verursachte Wasserschaden geben dem Vermieter keinen hinreichenden Kündigungsgrund. Das entschied das AG München (Az. 424 C 27317/16).
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Quelle: www.datev.de