Anbohren der Hauptwasserleitung im Altbau – kein hinreichender Kündigungsgrund

Kategorie: Recht | 2. Februar 2018

Das Anbohren der Wasserleitung durch einen helfenden Freund und der dadurch verursachte Wasserschaden geben dem Vermieter keinen hinreichenden Kündigungsgrund. Das entschied das AG München (Az. 424 C 27317/16).

Weitere Informationen: Anbohren der Hauptwasserleitung im Altbau – kein hinreichender Kündigungsgrund

Quelle: www.datev.de

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