Anerkennung eines Arbeitsunfalls aufgrund wahlweiser Einwirkung in einer von zwei Arbeitsschichten
Kategorie: Recht | 28. Januar 2019
Das SG Karlsruhe hat bei einem Arbeitnehmer, der aufgrund der Arbeit eine Ansatzruptur des kleinen Brustmuskels und der Sehnen und eine Arm-Venen-Thrombose erlitten hatte, das Vorliegen eines Arbeitsunfalls anerkannt. Er sei nachweislich an zwei Tagen nicht nur einer höheren quantitativen, sondern auch einer höheren qualitativen, mithin einer außergewöhnlichen Arbeitsbelastung ausgesetzt gewesen (Az. S 1 U 940/16).
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Quelle: www.datev.de