Anerkennung eines Lungenkrebses als Berufskrankheit nach Belastungen durch Chrom am Arbeitsplatz
Kategorie: Recht | 2. Januar 2019
Das SG Karlsruhe verurteilte eine Berufsgenossenschaft zur Anerkennung eines Lungenkrebses als Berufskrankheit nach Belastungen durch Chrom am Arbeitsplatz. Im Falle des Klägers habe eine ausreichende Belastung mit Chrom für die Verursachung des bei ihm festgestellten Lungenkrebses vorgelegen (Az. S 4 U 4163/16).
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Quelle: www.datev.de