Anerkennung von Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträgen, welche nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats geschlossen wurden

Kategorie: Steuern | 26. Juli 2019

Die EU-Kommission fordert Deutschland auf, Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge anzuerkennen, die nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats geschlossen wurden.

Weitere Informationen: Anerkennung von Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträgen, welche nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats geschlossen wurden

Quelle: www.datev.de

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