Anerkennung von Zeiten der Beschäftigung während Strafhaft als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Kategorie: Recht | 25. Januar 2019

Zeiten der Beschäftigung sind während einer Strafhaft als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anzuerkennen. So entschied das SG Karlsruhe (Az. S 11 R 4137/17).

Weitere Informationen: Anerkennung von Zeiten der Beschäftigung während Strafhaft als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Quelle: www.datev.de

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