Anfechtung des Kaufvertrags bei versehentlichem Sofortverkauf für 1 Euro auf eBay
Kategorie: Recht | 19. Januar 2018
Wer irrtümlich bei eBay anstelle der beabsichtigten Auktion einen Sofortpreisverkauf zu 1 Euro aktiviert, kann dies unverzüglich wegen eines Erklärungsirrtums anfechten. So entschied das AG München (Az. 274 C 21792/16).
Weitere Informationen: Anfechtung des Kaufvertrags bei versehentlichem Sofortverkauf für 1 Euro auf eBay
Quelle: www.datev.de