Anforderungen an das Potenzial einer Untersuchungsmethode für eine Erprobung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
Kategorie: Recht | 19. Dezember 2018
Eine Untersuchungsmethode besitzt das „Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative“, wenn ihr Nutzen weder eindeutig belegt noch ihre Schädlichkeit oder Unwirksamkeit festgestellt werden kann, die Methode aufgrund ihres Wirkprinzips und der bisher vorliegenden Erkenntnisse aber mit der Erwartung verbunden ist, dass sie eine effektivere Behandlung ermöglichen kann. Dies entschied das BSG (Az. B 1 KR 11/18 R).
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Quelle: www.datev.de