Angabe einer Servicetelefonnummer in Muster-Widerrufsbelehrung erforderlich
Kategorie: Recht | 22. Januar 2019
Das OLG Schleswig-Holstein entschied, dass Unternehmer, die Waren und Dienstleistungen über das Internet vertreiben und dabei die gesetzlich angebotene Muster-Widerrufsbelehrung verwenden, in dieser Belehrung eine bereits vorhandene Servicetelefonnummer angeben müssen (Az. 6 U 37/17).
Weitere Informationen: Angabe einer Servicetelefonnummer in Muster-Widerrufsbelehrung erforderlich
Quelle: www.datev.de