Angabe einer Servicetelefonnummer in Muster-Widerrufsbelehrung erforderlich

Kategorie: Recht | 22. Januar 2019

Das OLG Schleswig-Holstein entschied, dass Unternehmer, die Waren und Dienstleistungen über das Internet vertreiben und dabei die gesetzlich angebotene Muster-Widerrufsbelehrung verwenden, in dieser Belehrung eine bereits vorhandene Servicetelefonnummer angeben müssen (Az. 6 U 37/17).

Weitere Informationen: Angabe einer Servicetelefonnummer in Muster-Widerrufsbelehrung erforderlich

Quelle: www.datev.de

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