Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff
Kategorie: Recht | 15. Juni 2018
Das SG Karlsruhe hat ein leistungsrechtliches Verständnis des Beschäftigungsbegriffs in § 24 Abs. 1 Fall 1 SGB III verneint und dem Kläger dem Grunde nach Arbeitslosengeld für den streitigen Zeitraum zugesprochen. Der Beschäftigungsbegriff in § 24 SGB III knüpfe ausschließlich an die statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff an (Az. S 2 AL 1779/16).
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Quelle: www.datev.de