Anmeldung von im Ausland bekannten Marken für Schokoladenriegel nicht per se rechtsmissbräuchlich

Kategorie: Steuern und Recht | 2. Juni 2021

Die Anmeldung von im Ausland bekannten Marken für Schokoladenriegel ist nicht per se rechtsmissbräuchlich. Das entschied das LG München I (Az. 33 O 12734/19).

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Quelle: www.datev.de

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