Anordnung von Zwangsurlaub für Beamte an Behördenschließtagen rechtswidrig

Kategorie: Recht | 1. Oktober 2019

Das VG Potsdam entschied, dass das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) Beamte nicht dazu verpflichten darf, an bestimmten Behördenschließtagen Erholungsurlaub zu nehmen (Az. 2 K 2857/19).

Weitere Informationen: Anordnung von Zwangsurlaub für Beamte an Behördenschließtagen rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Einwegkunststofffondsgesetz: Konsultation des Umweltbundesamts zu den . . . ...

Das Umweltbundesamt führt aktuell eine Verbändeanhörung zu seinen Prüfleitlinien durch. . . . ... [weiterlesen]

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ . . . ...

Das BMF teilt die Änderung des Schreibens vom 3. November . . . ... [weiterlesen]

Archiv