Anordnung von Zwangsurlaub für Beamte an Behördenschließtagen rechtswidrig
Kategorie: Recht | 1. Oktober 2019
Das VG Potsdam entschied, dass das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) Beamte nicht dazu verpflichten darf, an bestimmten Behördenschließtagen Erholungsurlaub zu nehmen (Az. 2 K 2857/19).
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Quelle: www.datev.de