Anpassung des Abschnitts 18.9 Abs. 1 UStAE

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Februar 2024

Das BMF hat Abschnitt 18.9 Abs. 1 im Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 24. Januar 2024 geändert worden ist, neu gefasst (Az. III C 3 – S-7352 / 24 / 10001 :001).

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Quelle: www.datev.de

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