Anpassung von Gewinnabführungsverträgen in Altfällen im Sinne des § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG a. F. aufgrund der Änderung des § 302 AktG zum 1. Januar 2021
Kategorie: Steuern und Recht | 25. März 2021
Für vor dem 27. Februar 2013 abgeschlossene oder letztmalig geänderte Gewinnabführungsverträge, bei denen nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG a. F. die Verlustübernahme durch statischen Verweis auf die Regelung des § 302 AktG in der Fassung des Artikel 9 des Gesetzes vom 10. November 2006 oder durch wörtliche Wiedergabe dieser Regelung vereinbart worden ist, gilt das vorliegende BMF-Schreiben (Az. IV C 2 – S-2770 / 21 / 10001 :001).
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Quelle: www.datev.de