Anrufungsauskunft nach § 42e EStG

Kategorie: Steuern | 13. Dezember 2017

Das neue BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2017 ersetzt das BMF-Schreiben vom 18. Februar 2011 (Az. IV C 5 – S-2388 / 14 / 10001).

Weitere Informationen: Anrufungsauskunft nach § 42e EStG

Quelle: www.datev.de

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