Anscheinsbeweis gilt auch für Wirksamkeit der Beitragserstattung
Kategorie: Recht | 5. August 2019
Das SG Stuttgart entschied, dass der Anscheinsbeweis auch für die Wirksamkeit der Erstattung eines Versicherungsbeitrags und dessen tatsächlicher Auszahlung gilt (Az. S 25 R 2586/16).
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Quelle: www.datev.de