Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins auf "notwendige" Kosten beschränkt

Kategorie: Recht | 29. Januar 2019

Es besteht lediglich ein Anspruch auf Entschädigung der durch die Wahrnehmung des Gerichtstermins objektiv erforderlich gewesenen Fahrtkosten. Auch im Kostenrecht gilt die Kostenminimierungspflicht. Daher kann eine für bis zu 5 Personen gültige Fahrkarte des Verkehrsverbundes für eine einzelne Person nicht erstattet werden. So entschied das SG Karlsruhe (Az. S 1 KO 24/18).

Weitere Informationen: Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins auf "notwendige" Kosten beschränkt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen . . . ...

Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz . . . ... [weiterlesen]

Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von . . . ...

Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen . . . ... [weiterlesen]

Archiv