Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Wahrnehmung eines Gerichtstermins auf "notwendige" Kosten beschränkt
Kategorie: Recht | 29. Januar 2019
Es besteht lediglich ein Anspruch auf Entschädigung der durch die Wahrnehmung des Gerichtstermins objektiv erforderlich gewesenen Fahrtkosten. Auch im Kostenrecht gilt die Kostenminimierungspflicht. Daher kann eine für bis zu 5 Personen gültige Fahrkarte des Verkehrsverbundes für eine einzelne Person nicht erstattet werden. So entschied das SG Karlsruhe (Az. S 1 KO 24/18).
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Quelle: www.datev.de