Anspruch auf Kryokonservierung von Samenzellen vor geschlechtsangleichender Behandlung von Mann zu Frau möglich

Kategorie: Steuern und Recht | 29. August 2024

Personen, die auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung eine geschlechtsangleichende Behandlung von Mann zu Frau durchführen, können einen Anspruch auf Kryokonservierung ihrer Samenzellen haben. So entschied das BSG (Az. B 1 KR 28/23 R).

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Quelle: www.datev.de

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