Anspruch auf Mindestlohn bei einem Praktikum – Unterbrechung des Praktikums

Kategorie: Recht | 30. Januar 2019

Praktikanten haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn sie das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten und es eine Dauer von drei Monaten nicht übersteigt. Das Praktikum kann unterbrochen und um die Dauer der Unterbrechungszeit verlängert werden, wenn zwischen den einzelnen Abschnitten ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht und die Höchstdauer von drei Monaten insgesamt nicht überschritten wird. So entschied das BAG (Az. 5 AZR 556/17).

Weitere Informationen: Anspruch auf Mindestlohn bei einem Praktikum – Unterbrechung des Praktikums

Quelle: www.datev.de

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