Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit

Kategorie: Recht | 13. Juni 2018

Arbeitszeit die zum Leben passt – das ist lt. Bundesregierung ein wichtiges gleichstellungs-, arbeits- und familienpolitisches Anliegen. Damit Beschäftigte in Teilzeit arbeiten können, aber auch wieder zu ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können, hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit beschlossen.

Weitere Informationen: Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit

Quelle: www.datev.de

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