Anspruch auf Schadensersatz wegen Kabinenluftkontamination?
Kategorie: Recht | 7. November 2018
Das ArbG Köln hat entschieden, dass zwei Flugbegleiterinnen kein Anspruch auf Schadensersatz gegen ihren Arbeitgeber wegen einer Kabinenluftkontamination (sog. fume event bzw. smell event) zusteht (Az. 7 Ca 3099/17, 7 Ca 3743/17).
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Quelle: www.datev.de