Anspruch auf Schmerzensgeld und Reisepreisminderung aufgrund Todesangst auf Heimreise
Kategorie: Recht | 31. Januar 2019
Das LG Köln hat einem Paar eine Entschädigung von mehr als 10.000 Euro zugesprochen, das auf der Heimreise von den Malediven in Seenot geriet. Es liege ein Reisemangel vor, für den der Reiseveranstalter einstehen müsse (Az. 3 O 305/17).
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Quelle: www.datev.de