Anspruch auf staatliche Ruhestandsrente nach Geschlechtsumwandlung nur als unverheiratete Person ist rechtswidrige Ungleichbehandlung
Kategorie: Recht | 5. Dezember 2017
Laut EU-Generalanwalt Bobek ist eine im nationalen Recht gestellte Anforderung, dass eine Person, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hat, nur dann einen Anspruch auf eine staatliche Ruhestandsrente hat, wenn sie unverheiratet ist, rechtswidrig (Rs. C-451/16).
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Quelle: www.datev.de