Anspruch auf teure Hörgeräte wegen Baustellenlärm
Kategorie: Recht | 25. Oktober 2018
Schwerhörige haben Anspruch auf eine Versorgung mit Hörgeräten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Soweit aufgrund der ausgeübten Berufstätigkeit eine besondere Hörgeräteversorgung erforderlich ist, um Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden, hat ferner die gesetzliche Rentenversicherung die Mehrkosten für höherwertige Hörgeräte zu tragen. Dies sei bei einem Projektleiter der Fall, der für die Bauüberwachung von Großbaustellen zuständig ist. Er habe Anspruch auf ein Hörgerätesystem, das sich automatisch wechselnden Geräuschkulissen anpasst, entschied das LSG Hessen (Az. L 1 KR 229/17).
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Quelle: www.datev.de