Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund für blinde MS-Patientin
Kategorie: Recht | 11. Dezember 2017
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass eine Gehbehinderung aufgrund einer MS-Erkrankung grundsätzlich kein Hindernis für eine Versorgung mit einem Blindenführhund ist (Az. L 16/1 KR 371/15).
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Quelle: www.datev.de