Anspruch auf WalkAide-Myo-Orthese zum Behinderungsausgleich
Kategorie: Recht | 5. Juli 2019
Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit erforderlichen Hilfsmitteln. Einer positiven Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bedarf es nicht, wenn das Hilfsmittel dem Behinderungsausgleich dient. Hiervon ist auszugehen, wenn der Versicherte an einer Fußheberteillähmung leidet und eine WalkAide-Myo-Orthese das Gehvermögen verbessert. So entschied das LSG Hessen (Az. L 1 KR 262/18).
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Quelle: www.datev.de