Anspruch auf WalkAide-Myo-Orthese zum Behinderungsausgleich

Kategorie: Recht | 5. Juli 2019

Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit erforderlichen Hilfsmitteln. Einer positiven Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bedarf es nicht, wenn das Hilfsmittel dem Behinderungsausgleich dient. Hiervon ist auszugehen, wenn der Versicherte an einer Fußheberteillähmung leidet und eine WalkAide-Myo-Orthese das Gehvermögen verbessert. So entschied das LSG Hessen (Az. L 1 KR 262/18).

Weitere Informationen: Anspruch auf WalkAide-Myo-Orthese zum Behinderungsausgleich

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Mobilfunkmast in Ludwigshafen verletzt keine Nachbarrechte . . .

Die der Telekom Deutschland GmbH erteilte Standortbescheinigung für eine Mobilfunkanlage . . . ... [weiterlesen]

Verbraucherkreditverträge: Eine Bank, die gegen ihre . . . ...

Eine Bank, die gegen ihre Informationspflicht verstößt, kann ihren Anspruch . . . ... [weiterlesen]

Archiv