Anspruch auf zumutbaren Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtung in Mainz

Kategorie: Recht | 2. August 2019

Ein dreijähriges Kind hat gegen die Stadt Mainz einen Anspruch darauf, ihm ab spätestens 12. August 2019 einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung zu verschaffen, der unter Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel in nicht mehr als 30 Minuten von seiner Wohnung aus erreichbar ist. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 7 B 10851/19.OVG).

Weitere Informationen: Anspruch auf zumutbaren Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtung in Mainz

Quelle: www.datev.de

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