Anspruch auf Zusatzversorgung der technischen Intelligenz

Kategorie: Recht | 21. Dezember 2018

Das LSG Bayern entschied, dass für einen Anspruch auf Zusatzversorgung der technischen Intelligenz zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und insbesondere der Ingenieur oder Techniker am 30.06.1990 einer ingenieur-technischen Beschäftigung nachgegangen sein muss (Az. L 1 RS 3/13).

Weitere Informationen: Anspruch auf Zusatzversorgung der technischen Intelligenz

Quelle: www.datev.de

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