Anspruch der Gewerkschaft gegen den Arbeitgeber auf Durchführung eines Haustarifvertrags
Kategorie: Steuern und Recht | 13. Oktober 2021
Einer Gewerkschaft steht gegen einen Arbeitgeber ein schuldrechtlicher Anspruch auf Durchführung eines zwischen ihnen geschlossenen Haustarifvertrags zu. Der Durchführungsanspruch kann durch Leistungsklage geltend gemacht werden und ist auf die bei dem Arbeitgeber beschäftigten Mitglieder der Gewerkschaft begrenzt. So das BAG (Az. 4 AZR 403/20).
Quelle: www.datev.de