Anteilige Urlaubskürzung für Zeiten von Kurzarbeit
Kategorie: Steuern und Recht | 10. Juni 2021
Das ArbG Osnabrück hat den Klagen vollumfänglich stattgegeben und den Arbeitgeber verpflichtet, den gekürzten Urlaubsanteil dem Urlaubskonto der klagenden Arbeitnehmer wieder gutzuschreiben.
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Quelle: www.datev.de