Anträge gegen die „Mietpreisbremse“ erfolglos
Kategorie: Recht | 20. August 2019
Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sog. Mietpreisbremse) sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz. So entschied das BVerfG (Az. 1 BvL 1/18, 1 BvR 1595/18 und 1 BvL 4/18).
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Quelle: www.datev.de