Anträge gegen Dieselfahrverbot nicht zur Entscheidung angenommen

Kategorie: Recht | 22. Oktober 2019

Das BVerfG hat Verfassungsbeschwerden gegen Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg und des VG Stuttgart nicht zur Entscheidung angenommen. Die Anträge betrafen das Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren unterhalb der Abgasnorm Euro 5/V in der Umweltzone Stuttgart (Az. 1 BvR 1798/19 u. a.).

Weitere Informationen: Anträge gegen Dieselfahrverbot nicht zur Entscheidung angenommen

Quelle: www.datev.de

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