Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld kann nicht zurückgenommen werden

Kategorie: Steuern | 30. Juni 2017

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Antrag auf Aufteilung der Einkommensteuerschuld bis zum Eintritt der Bestandskraft des Aufteilungsbescheids nicht zurückgenommen werden kann (Az. 11 K 370/15).

Weitere Informationen: Antrag auf Aufteilung der Gesamtschuld kann nicht zurückgenommen werden

Quelle: www.datev.de

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