Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Hannover 96 abgelehnt
Kategorie: Recht | 13. November 2017
Das LG Hannover hat eine einstweilige Verfügung gegen den Antrag des Vereins Hannover 96 bei der Deutschen Fußball Liga abgelehnt, eine Ausnahmegenehmigung von der sog. „50+1“-Regelung zu erhalten (Az. 1 O 189/17).
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Quelle: www.datev.de