Antrag auf Steuerbefreiung eines Sanierungsertrags in Altfällen
Kategorie: Steuern und Recht | 4. April 2022
Der Antrag auf Steuerbefreiung eines Sanierungsertrags in Altfällen (Schuldenerlass vor dem 09.02.2017) ist kein rückwirkendes Ereignis. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 8 K 1367/20).
Quelle: www.datev.de