Antragsfrist für Überbrückungshilfe verlängert – Steuerberater atmen auf

Kategorie: Steuern | 31. Juli 2020

Die Bundes­regierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungs­hilfen um einen Monat verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 30. September 2020 beantragen. Dies teilt die BStBK mit.

Weitere Informationen: Antragsfrist für Überbrückungshilfe verlängert – Steuerberater atmen auf

Quelle: www.datev.de

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