Anwälte dürfen ihre beA-Zugangsdaten nicht an Rechtsanwaltsfachangestellte weitergeben
Kategorie: Steuern und Recht | 2. Oktober 2023
Versenden Rechtsanwaltsfachangestellte (ReFa) Schriftsätze über den persönlichen beA-Zugang des Anwalts, so ist dies rechtswidrig und die Rechtshandlung unwirksam, so der BGH (Az. 2 StR 39/23). Darauf weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de