Anwaltliche Unabhängigkeit
Kategorie: Recht | 8. Oktober 2019
Generalanwalt Michal Bobek (Tschechien) hat seine Schlussanträge in dem verbundenen Verfahren (Rs. C-515/17 P und C-561/17 P) gestellt. Das 2017 vor dem EuG geführte Verfahren befindet sich nun in zweiter Instanz und liegt dem EuGH vor. Darauf weist die BRAK hin.
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Quelle: www.datev.de