Anwendbares Recht bei Mehrfachabtretung – EuGH und Gesetzgebungsverfahren
Kategorie: Recht | 21. Oktober 2019
Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsverfahren (C-548/18) entschieden, dass die Rom-I-Verordnung keine Anwendung auf die Frage findet, welches Recht auf die Drittwirkung einer Forderungsabtretung bei Mehrfachabtretungen anwendbar ist. Dazu hat die BRAK Stellung genommen.
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Quelle: www.datev.de