Anwendung der §§ 3 und 6 GrEStG in den Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG
Kategorie: Steuern | 15. Oktober 2018
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen gleichlautenden Erlass zur Anwendung der §§ 3 und 6 GrEStG in den Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG mitgeteilt (Az. 3 – S-4501 / 31).
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Quelle: www.datev.de