Anwendung der Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG bei der Auf- und Umarbeitung gebrauchter Waschkommoden
Kategorie: Steuern und Recht | 29. September 2023
Das FG Schleswig-Holstein hatte die Frage zu klären, ob die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG auch dann noch zur Anwendung kommt, wenn ein Gebrauchtgegenstand nicht nur aufgearbeitet, sondern zugleich um ein Neuteil zum Zwecke seiner zeitgemäßen Nutzung ergänzt wird (Az. 4 K 77/22).
Quelle: www.datev.de