Anwendung der Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrags für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG, R 3.12 Absatz 3 und Absatz 5 Lohnsteuer-Richtlinien – LStR) ab 1. Januar 2021

Kategorie: Steuern und Recht | 13. April 2021

Das BMF teilt mit, dass die steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen in R 3.12 Absatz 3 LStR mit dem am 24. März 2021 von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der LStÄR 2021 rückwirkend zum 1. Januar 2021 von 200 Euro auf 250 Euro monatlich sowie in R 3.12 Absatz 5 Satz 1 LStR für gelegentliche ehrenamtliche Tätigkeiten von 6 Euro auf 8 Euro am Tag angehoben werden sollen (Az. IV C 5 – S-2337 / 20 / 10001 :001).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE) . . .

Das BMF hatte mit den obersten Finanzbehörden der Länder einen . . . ... [weiterlesen]

KfW Research: Weniger mittelständische Unternehmen bringen . . . ...

Die Innovationstätigkeit im deutschen Mittelstand entwickelt sich lt. KfW Research . . . ... [weiterlesen]

Archiv