Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG bei Organschaften

Kategorie: Steuern und Recht | 28. September 2021

Das BMF nimmt zum BFH-Urteil V R 32/19 vom 23.07.2020 „Steuerschuld des Leistungsempfängers bei Organschaft“ Stellung und ändert den UStAE vom 01.10.2010 entsprechend (Az. III C 3 – S-7279 / 19 / 10005 :003).

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Quelle: www.datev.de

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