Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Kategorie: Steuern | 12. Januar 2018
Das BMF teilt mit, welche Vorgehensweisen und Mitteilungspflichten an andere Behörden bei Billigkeitsmaßnahmen nach §§ 163 oder 227 AO zu beachten sind (Az. IV A 3 – S-0229 / 07 / 10002-05).
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Quelle: www.datev.de