Anwendung des § 8 Abs. 2 AStG

Kategorie: Steuern und Recht | 18. März 2021

Das BMF erläutert die Voraussetzungen für die sinngemäße Anwendung des § 8 Abs. 2 des Gesetzes über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (AStG) für Fälle, die den BFH-Urteilen vom 22. Mai 2019 – I R 11/19 – und vom 18. Dezember 2019 – I R 59/17 – gleichgelagert sind (Az. IV B 5 – S-1351 / 19 / 10002 :001).

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Quelle: www.datev.de

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