Anwendungsfragen des § 2b UStG

Kategorie: Steuern | 9. Juli 2020

Das BMF teilt die Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, der
zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 7. Juli 2020 geändert worden ist, in Bezug auf die Umsatzbe­steue­rung der Leis­tun­gen der öf­fent­li­chen Hand mit (Az. III C 2 – S-7107 / 19 / 10005 :014).

Weitere Informationen: Anwendungsfragen des § 2b UStG

Quelle: www.datev.de

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