Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG)

Kategorie: Steuern und Recht | 21. Juni 2021

Das BMF hat Ausführungen zu den §§ 34, 38, 39 und 42 InvStG in das Anwendungsschreiben vom 21. Mai 2019 aufgenommen. (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10008 :022).

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Quelle: www.datev.de

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