Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018) – Fristverlängerung

Kategorie: Steuern | 7. November 2018

Das BMF hat die Frist zur Veröffentlichung der Unterschiedsbeträge nach Tz. 13 des Schreibens vom 8. November 2017 verlängert (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 16 / 10010 :010).

Weitere Informationen: Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018) – Fristverlängerung

Quelle: www.datev.de

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