Anwendungsfragen zum InvStG in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung

Kategorie: Steuern | 10. August 2020

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem Antwortschreiben an die Deutsche Kreditwirtschaft Auslegungsfragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes beantwortet (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10008 :003).

Weitere Informationen: Anwendungsfragen zum InvStG in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Gesetzliche Neuregelungen im Januar 2025 . . .

Die Bundesregierung hat einen Überblick der Neuregelungen ab Januar 2025 . . . ... [weiterlesen]

Schlichtungsstelle ab 01.01.2025 für Mandatsstreitigkeiten unabhängig . . . ...

Die unabhängige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt in Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen . . . ... [weiterlesen]

Archiv