Anwendungsfragen zum InvStG in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung
Kategorie: Steuern | 10. August 2020
Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem Antwortschreiben an die Deutsche Kreditwirtschaft Auslegungsfragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes beantwortet (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10008 :003).
Weitere Informationen: Anwendungsfragen zum InvStG in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung
Quelle: www.datev.de