Anwendungsfragen zum InvStG in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung
Kategorie: Steuern und Recht | 30. April 2021
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 21. Mai 2019 ergänzt und geändert (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 19 / 10008 :017).
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Quelle: www.datev.de