Anwendungsregelung zur Änderung des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO durch das AbzStEntModG

Kategorie: Steuern und Recht | 19. Juli 2021

Das BMF-Schreiben enthält eine Anwendungsregelung zur Anpassung der Berechnungsmethode für die Be-rechnung der Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht des § 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO (Az. IV A 4 – S-0310 / 19 / 10001 :004).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Einführung der wöchentlich zusätzlichen Unterrichtsstunde für . . . ...

Der BayVGH) hat aufgrund eines Normenkontrollantrags einer Grundschulleiterin die §§ . . . ... [weiterlesen]

Fragen und Antworten zur Taxonomie-Berichterstattung von . . . ...

Am 8. November 2024 hat die EU-Kommission ein im Dezember . . . ... [weiterlesen]

Archiv